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GESCHÄFTSSTELLE

Linzgau Shuttle e.V.
In Oberwiesen 16
88682 Salem

Tel. 07553 / 83 600 33
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.linzgau-shuttle.de

Fragen & Antworten zum Thema
Mitarbeit, Begleiter oder Helfer


Sind die Mitarbeiter des Linzgau Shuttle e.V. fest angestellt?

Alle Mitarbeiter des Linzgau Shuttle e.V. arbeiten ehrenamtlich.

Wo kann ich mich melden, wenn ich als Fahrer, Begleiter oder Helfer im Linzgau Shuttle e.V. mitarbeiten möchte?

Rufen Sie einfach die Leitstelle unter der Rufnummer 07553 83 600 33 jeweils werktags in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr an. Hier erhalten Sie nähere Auskünfte.

Muss ich mich als ehrenamtlicher Mitarbeiter für feste Zeiten verpflichten?

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) entscheiden selbst, wie viel Zeit sie jeweils investieren wollen (z.B. wie häufig sie eine „Fahrschicht“ übernehmen wollen).

Wie lang ist die Arbeitszeit der Fahrer?

Wir bieten jeweils vormittags und nachmittags für 4 Stunden unseren Fahrdienst an. Jeder entscheidet selbst, ob und wann und wie häufig er/sie fahren möchte.

Mit welchen Fahrzeugen wird gefahren?

Derzeitig wird der Fahrbetrieb durch einen MERCEDES Vito (8-sitziger Kleinbus) durchgeführt.

Welche Voraussetzungen muss ich als Fahrer(in) erfüllen?

Neben seinem Führerschein erwarten wir eine ärztliche und eine augenärztliche Bestätigung, dass keine Bedenken bzgl. der Tätigkeit als Fahrer(in) bestehen. Zu Beginn der Tätigkeit wird auch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gewünscht (kostenlos bei der Gemeinde erhältlich). Darüber hinaus bieten wir (auf freiwilliger Basis) ein Fahrsicherheitstraining an.

Können auch Kinder befördert werden?

Kleinkinder (bis 4 Jahre) können nur in Begleitung befördert werden. Ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können nur in begründeten Ausnahmefällen befördert werden.

Ist ein Personenbeförderungsschein nötig?

Ein „Personenbeförderungsschein“ ist nicht erforderlich.

Besteht Versicherungsschutz während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit?

Eventuelle Schäden, die während des ehrenamtlichen Einsatzes verursacht werden, sind durch eine Versicherung abgedeckt (sofern kein Vorsatz vorliegt).